Barrierefreiheit

Barrierefreiheit: Interaktive Avatare nach dem BFSG

Barrierefreier interaktiver Avatar am Kiosk

Barrierefreiheit bedeutet bei interaktiven Avataren, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten den digitalen Assistenten gleichberechtigt nutzen können — unabhängig davon, ob sie eine Mobilitäts-, Seh- oder Sprachbeeinträchtigung haben oder kein Deutsch sprechen. Ein barrierefreier Avatar bietet dafür mehrere gleichwertige Bedienwege: Sprachsteuerung statt Touch, kontrastreiche Darstellung, optionale Audio-Ausgabe und über 100 Sprachen. Rechtlicher Rahmen in Deutschland ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), die nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) der EU.

Das ist nicht nur eine Frage der Inklusion, sondern seit dem 28. Juni 2025 für viele Anbieter auch gesetzliche Pflicht. Das BFSG gilt für eine Reihe digitaler Produkte und Dienstleistungen — darunter Selbstbedienungsterminals und interaktive Systeme, wie sie in öffentlichen Gebäuden, Banken und Kliniken im Einsatz sind. Interaktive Avatare wie Charlotte sind von Grund auf so gestaltet, dass sie diesen Anspruch erfüllen und Orientierung für alle Besucher zugänglich machen.

BFSG / EAA
Rechtsgrundlage
28.06.2025
In Kraft seit
Sprachsteuerung & Touch
Bedienung
kontrastreich nach BFSG
Darstellung
optional aktivierbar
Audio-Unterstützung
100+
Sprachen

Was verlangt das BFSG bzw. der European Accessibility Act?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), einer EU-Richtlinie zur einheitlichen Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen im Binnenmarkt. Es verlangt, dass bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sind, dass Menschen mit Behinderungen sie ohne fremde Hilfe wahrnehmen, bedienen und verstehen können. Seit dem 28. Juni 2025 ist das Gesetz wirksam.

Zum Anwendungsbereich gehören unter anderem Selbstbedienungsterminals und interaktive Systeme — also genau die Geräteklasse, zu der ein Avatar an einer Stele oder einem Touch-Display zählt. Praktisch heißt das: Die Bedienung darf nicht an einen einzigen Sinneskanal gebunden sein. Wer nicht sehen, nicht hören oder einen Touchscreen nicht erreichen kann, braucht einen gleichwertigen alternativen Weg zum Ziel.

  • BFSG = nationale Umsetzung des European Accessibility Act (EAA)
  • Wirksam seit dem 28. Juni 2025
  • Erfasst u. a. Selbstbedienungsterminals und interaktive Systeme
  • Grundsatz: Inhalte wahrnehmbar, bedienbar und verständlich für alle

Wie unterstützt ein interaktiver Avatar Menschen mit Einschränkungen?

Ein barrierefreier Avatar bietet mehrere gleichwertige Bedienwege an, sodass jeder Besucher den für ihn passenden wählen kann. Die Sprachsteuerung erleichtert die Bedienung besonders für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die einen Touchscreen nicht komfortabel erreichen — sie sprechen ihr Anliegen einfach aus und erhalten die Antwort. Wer lieber tippt, nutzt die Touch-Bedienung.

Für sehbeeinträchtigte Menschen sorgt eine kontrastreiche visuelle Darstellung nach BFSG-Vorgaben in Kombination mit einer optional aktivierbaren Audio-Unterstützung dafür, dass der Avatar auch ohne genaues Erkennen der Bildschirminhalte nutzbar bleibt. Die gesprochene Antwort und die Audio-Ausgabe machen die Information hörbar, statt sie nur visuell zu zeigen.

  • Sprachsteuerung als Alternative zur Touch-Bedienung
  • Kontrastreiche, gut lesbare visuelle Darstellung
  • Optionale Audio-Unterstützung für die Ausgabe
  • Geeignet für seh- und mobilitätsbeeinträchtigte Menschen

Wie hilft Mehrsprachigkeit der Barrierefreiheit?

Sprachbarrieren sind eine der häufigsten Hürden im ersten Kontakt mit einem Gebäude oder einer Einrichtung. Ein Avatar mit über 100 Sprachen senkt diese Barriere, indem er nahtlos in die Sprache des Gegenübers wechselt: Wer kein Deutsch spricht, schildert sein Anliegen in seiner Muttersprache und erhält die vollständige Antwort in derselben Sprache.

Barrierefreiheit ist damit breiter zu verstehen als rein körperliche Zugänglichkeit. Sie umfasst auch das Verstehen von Information. Für internationale Besucher, Patientinnen und Patienten oder Kundinnen und Kunden bedeutet das, dass sie selbstständig zurechtkommen, ohne auf eine Begleitperson oder einen Dolmetscher angewiesen zu sein.

  • Über 100 Sprachen, automatischer Wechsel in die Sprache des Gegenübers
  • Antwort komplett in der gewählten Sprache
  • Selbstständige Orientierung ohne Begleitperson oder Übersetzung

Welche Einrichtungen sind vom BFSG betroffen?

Das BFSG ist für viele Anbieter im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Umfeld relevant — überall dort, wo Besucher mit Selbstbedienungsterminals oder interaktiven Systemen in Kontakt kommen. Dazu zählen typischerweise öffentliche Gebäude und Behörden, Banken und Finanzdienstleister sowie Kliniken und Gesundheitseinrichtungen.

Gerade in diesen Umgebungen treffen sehr unterschiedliche Menschen aufeinander: ältere Besucher, Menschen mit Behinderungen, internationale Gäste und Personen, die unter Stress ankommen. Ein barrierefreier Avatar deckt diese Bandbreite mit einem einzigen System ab und stellt gleichzeitig sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

  • Öffentliche Gebäude und Behörden
  • Banken und Finanzdienstleister
  • Kliniken und Gesundheitseinrichtungen

Ist Charlotte barrierefrei nach BFSG?

Ja. Charlotte, das interaktive Wegeleitsystem von Humanizing Technologies, ist barrierefrei nach den Vorgaben des BFSG gestaltet. Die visuelle Darstellung ist kontrastreich, eine Audio-Unterstützung ist optional aktivierbar, und die Sprachsteuerung bietet eine vollwertige Alternative zur Touch-Bedienung.

Damit vereint Charlotte die zentralen Anforderungen an barrierefreie Selbstbedienungssysteme in einem Gerät: mehrere gleichwertige Bedienwege, eine für seh- und mobilitätsbeeinträchtigte Menschen geeignete Gestaltung und über 100 Sprachen, die Sprachbarrieren abbauen. So bietet sie Orientierung, die wirklich alle Besucher nutzen können.

Häufige Fragen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) der EU. Es verlangt, dass bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen — darunter Selbstbedienungsterminals und interaktive Systeme — barrierefrei nutzbar sind. Das Gesetz ist seit dem 28. Juni 2025 wirksam.

Ja. Charlotte ist nach den Vorgaben des BFSG gestaltet: kontrastreiche visuelle Darstellung, optional aktivierbare Audio-Unterstützung und Sprachsteuerung als gleichwertige Alternative zur Touch-Bedienung. So lässt sich der Avatar über mehrere Bedienwege nutzen.

Die Sprachsteuerung erlaubt es, das Anliegen einfach auszusprechen, statt einen Touchscreen bedienen zu müssen. Das erleichtert die Nutzung besonders für Menschen, die ein Display nicht komfortabel erreichen — etwa Rollstuhlfahrer oder Personen mit eingeschränkter Feinmotorik.

Ja. Die kontrastreiche Darstellung nach BFSG-Vorgaben und die optional aktivierbare Audio-Unterstützung machen den Avatar auch ohne genaues Erkennen der Bildschirminhalte nutzbar. Die Information wird hörbar ausgegeben, nicht nur visuell gezeigt.

Mehrsprachigkeit baut Sprachbarrieren ab. Der Avatar wechselt nahtlos in die Sprache des Gegenübers, sodass auch Menschen ohne Deutschkenntnisse ihr Anliegen schildern und eine vollständige Antwort in ihrer Sprache erhalten — selbstständig und ohne Begleitperson.

Relevant ist das BFSG überall dort, wo Besucher mit Selbstbedienungsterminals oder interaktiven Systemen in Kontakt kommen — typischerweise in öffentlichen Gebäuden und Behörden, bei Banken und Finanzdienstleistern sowie in Kliniken und Gesundheitseinrichtungen.

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